CDU: „Onay muss Deal mit Letzter Generation nach Angriff auf Grundgesetz-Denkmal beenden“
Der Vorsitzende der CDU Hannover, Maximilian Oppelt, kritisiert Belit Onay (Grüne):
„Spätestens nach dem Angriff der Letzten Generation auf das Grundgesetz-Denkmal in Berlin muss Belit Onay Konsequenzen ziehen und jegliche Zusammenarbeit mit diesen Leuten beenden. Mit dieser Aktion hat die Gruppe spätestens gezeigt, wes Geistes Kind sie ist. Das Grundgesetz als Garant unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung wird von der Letzten Generation beschmutzt und bekämpft. Diese demokratiefeindliche Haltung hat sich auch bereits in Hannover gezeigt, als die Gruppe kürzlich eine Sitzung der Regionsversammlung gestört und Parolen an die Wände gesprüht hat. Belit Onay darf die Augen davor nicht länger verschließen: Mit jeder Aktion radikalisiert sich diese Gruppe weiter, er kann das nicht kontrollieren. Wir rufen den Oberbürgermeister dazu auf, diesen gefährlichen Irrweg unverzüglich zu beenden. Wer als Stadtoberhaupt einmal den Forderungen von Straftätern nachgibt, läuft Gefahr, dies immer wieder zu tun. Belit Onay schadet damit dem Ansehen Hannovers.“
CDU-Parteichef Oppelt, der auch dem Rat der Landeshauptstadt Hannover angehört, erklärt weiter: „Der Klimaschutz ist von hoher Bedeutung und ein wichtiges Ziel der Stadtpolitik in Hannover, welches wir überparteilich verfolgen und über den Weg dahin miteinander in den demokratisch gewählten Gremien ringen. Wenn aber der demokratische Grundkonsens von Rede und Gegenrede verlassen wird und Gewalt und Straftaten zum Mittel der Auseinandersetzung werden, darf ein Oberbürgermeister mit dieser Gruppe nicht gemeinsame Sache machen und den Rechtsbruch auch noch belohnen. Hier müssen wir als Stadtgesellschaft entschieden widersprechen. Die Blockade von Straßen, aber insbesondere der Übergriff auf die Sitzung der Regionsversammlung hat auch in Hannover eine rote Linie überschritten.
Nachdem was die letzte Generation sich in Hannover und anderswo geleistet hat, ist klar: Diese Gruppe ist kein Fall für das Stadtoberhaupt, sondern für den Staatsanwalt.“